Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. Das Profi-Team Geschäftsplaktierung Harald Duschek, Zum Paradies 2, 87675 Rettenbach
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für jeden zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

  2. Der rechtsverbindliche Vertrag zwischen den Parteien kommt durch Bestätigung der von Seiten der Auftragnehmerin (Das Profi-Team) ausgestellten Auftragsbestätigung per Telefax zu Stande.

    1. für den Erstauftrag gilt: die Rückbestätigung per Telefax durch die Auftraggeberin hat die vollständige Firmierung, die rechtsverbindliche Unterschrift des Geschäftsführers sowie den Stempel zu enthalten.

    2. für alle Folgeaufträge gilt: die von Seiten der Auftragnehmerin (Das Profi-Team) per Telefax zugesandte Auftragsbestätigung ist verbindlich, sofern innerhalb von 3 Tagen kein Widerspruch von Seiten der Auftraggeberin erfolgt.

  3. Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnung gültigen Mehrwertsteuer. Unsere Preise sind Festpreise gemäß unserer aktuellen Preisliste. Ein Agenturrabatt kann nicht gewährt werden.

    Hinsichtlich der Zahlung gilt folgende Vereinbarung:

    1. für den Erstauftrag: 50% der Auftragssumme ist als Vorauszahlung vor Auftragsbeginn fällig. Auftragsbeginn erfolgt erst nach Gutschrift der Vorauszahlung auf dem Konto der Auftragnehmerin. Die Restzahlung ist fällig, sobald 50% der in Auftrag gegebenen Plakate plakatiert und die entsprechenden Nachweishefte dem Kunden zugegangen sind (Zahlungseingang innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungseingang).

    2. für alle Folgeaufträge: nach ausgeführtem Auftrag bzw. Zusendung der Gesamtrechnung und aller Nachweishefte (Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang).

  4. Die Anlieferung der Plakate erfolgt durch den Auftraggeber zu einem vereinbarten Zeitpunkt an das Lager der Auftragnehmerin im Münchner Hauptbahnhof oder an die Büroadresse in 87675 Rettenbach, Zum Paradies 2.

  5. Die Geschäftsplakatierung erfolgt schwerpunktmäßig in Ladengeschäften sowie in Hotels und gastronomischen Betrieben. Die Plakate werden von Seiten der Auftragnehmerin sowohl im Innen- als auch im Außenbereich der Geschäfte mit Genehmigung des Inhabers bzw. Betreibers oder dessen Angestellten aufgehängt. Auf die Zeitdauer, wie lange das Plakat in den jeweiligen Geschäften hängt, hat die Auftragnehmerin daher keinen Einfluss.

  6. Die Dokumentation eines jeden aufgehängten Plakates erfolgt in der Regel mittels eines Stempels in eine Liste. Soweit kein Stempel vorhanden ist oder das Geschäft stark frequentiert ist, wird der Geschäftsname des Betriebes, in dem das Plakat aufgehängt ist, notiert. Die Stempel bzw. Geschäftsnamensliste (DIN A5 Heft) wird dem Auftraggeber zusammen mit der Rechnungstellung zugesandt. Bis zur vollständigen Bezahlung sind die Stempellisten Eigentum der Auftragnehmerin.

    Die vereinbarte Stückzahl entspricht nicht der Anzahl der vorhandenen Plakatierungsstellen, sondern der Anzahl der aufzuhängenden Plakate.

    Um eine weit möglichste Verbreitung der Plakatierung zu erreichen, werden die Geschäfte in der Regel mehrmals besucht. Sollte hierbei festgestellt werden, dass das Plakat zwischenzeitlich entfernt worden ist, wird dieses durch ein neues Plakat ersetzt. In Geschäften, in denen noch eine weitere Plakatierung an anderen Stellen möglich ist, kann zusätzlich an anderen Stellen die Plakatierung durchgeführt werden.

  7. Eine Garantie für die Dauer der Plakatierung kann von Seiten der Auftragnehmerin nicht übernommen werden. Die Verteilungszeit ist abhängig von den örtlichen und saisonalen Gegebenheiten und daher unverbindlich.

  8. Die Auftragnehmerin garantiert, dass die Plakate von der Auftragnehmerin bis zu zwei Wochen hängengelassen werden. Eine Hängedauer der Plakate bis zum Veranstaltungende ist möglich, aber nicht garantiert.

  9. Die vereinbarte Stückzahl aufzuhängender Plakate ist avisiert. Aufgrund der örtlichen und saisonalen Gegebenheiten bleibt sie jedoch unverbindlich. Abgerechnet wird nach der Stükzahl der tatsächlich aufgehängten Plakate zuzügl. den festen Anfahrtskosten. Eine bestimmte Plakatestückzahl kann für eine Ortschaft nicht garantiert werden.

  10. Konkrete Einsatztage können von der Auftragnehmerin (Das Profi-Team) mit Auftragsende benannt werden. Dies erfordert jedoch eine schriftliche Vereinbarung bei der Auftragserteilung.

  11. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in dem Vertrag.

  12. Die Punkte 1-11 beziehen sich auch auf Flyer- und Postkartenverteilung.
Stand: 01.08.2015
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